Meineid

Ein Meineid ist ein falscher Eid vor Gericht oder möglichen anderen Stellen, die nach dem Gesetz zur Abnahme von Eiden befugt sind. Der Duden definiert Meineid als „Eid, mit dem wissentlich, vorsätzlich etwas Unwahres beschworen wird“.[1]

  1. Meineid, in: duden.de, abgerufen am 7. Oktober 2017.

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